Schulsozialarbeit
Kontaktdaten:
Telefon: 0173 47 60 763
E-Mail: sas.1.neue.grundschule.lu@drk-fs.de
Sprechzeiten: Wann immer Sie mich sehen, können Sie mich gerne ansprechen.
Gesprächstermine können Sie nach persönlicher Absprache, per Mail oder Telefon vereinbaren.
Ziel meiner Arbeit ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern
sowie Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Die Vorteile der Sozialarbeit an Schule
liegen darin, dass sie in der Schule vor Ort agiert und somit täglich Zugang zu allen dazugehörigen Akteuren hat.
Ich verstehe mich als Bindeglied zwischen Schüler*innen, Ihnen als Eltern / Sorgeberechtigten und den Lehrer*innen.
Als Sozialarbeiterin an der Grundschule arbeite ich nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit -
immer mit einem wertschätzenden und ressourcenorientierten Blick.
Sozialarbeit an Schule ist ein Angebot…
… für Schülerinnen und Schüler
in Stresssituationen mit sich selbst, mit anderen Schülern, mit Freunden, mit der Familie oder mit Lehrern, bei Bedarf auch unter Einbezug der Eltern und Vermittlung zu außerschulischen Einrichtungen und Hilfsangeboten
… für Eltern
bei Entwicklungs-, Erziehungs- und Lebensfragen, bei Bedarf auch mit Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten und Einrichtungen
… für Lehrerinnen und Lehrer
bei der Beratung von einzelnen Schülerinnen und Schülern
bei der Bearbeitung von Problemen im Klassenverband
bei der Umsetzung von Projekten, Veranstaltungen und Aktionen
Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit sind:
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Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Freizeit- und Ferienprojekte sowie „Soziales Lernen“ im Klassenverband (Training sozialer Kompetenzen / Prävention)
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Einzelfallarbeit und Beratung bei individuellen Problemsituationen (z.B. bei Erziehungsfragen, Erziehungsproblemen und Schulschwierigkeiten, Schulübergänge)
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Klärung von Streitigkeiten im Schulalltag, Konflikt- und Krisenintervention
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offene Angebote (z.B. Präsenz in den Pausen)
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Gemeinwesen- und Gremienarbeit
Wenn das Kindeswohl gefährdet ist:
Im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung bin ich zum Tätigwerden gem. §8a SGB VIII verpflichtet. Selbstverständlich werden im Falle eines Verdachtes die Sorgeberechtigten einbezogen, um gemeinsam nach einer Lösung zur Abwendung der (drohenden) Gefährdung zu suchen.